Internet/
Barrierefreiheit
Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)
Seit dem 17. Juli 2002 gibt es die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz", kurz: "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)". Mit dieser Rechtsverordnung ist es zumindest für Bundesbehörden Pflicht, ihre Internetauftritte bis Ende 2005 barrierefrei zu gestalten.
Selbstverständlich finden Sie auch auf dem Weg zur Barrierefreiheit Hilfe bei der NetzWerkstatt aus Rendsburg!
Leistungen der NetzWerkstatt
- Beratung bezüglich der Gestaltung barrierefreier Websites
- Überprüfung bestehender Websites auf Nutzbarkeit für behinderte Menschen
- komplette Erstellung eines barrierefreien Webauftritts (nach aktuellem Standard)
- Zertfikat für barrierefreie Websites
Menschen mit Behinderungen, denen durch Website-Optimierung geholfen werden kann:
- Sehbehinderte und blinde Menschen
- Hörgeschädigte und gehörlose Menschen
- Kognitiv eingeschränkte / konzentrationsschwache Menschen
- Manuell-motorisch eingeschränkte Menschen
Vorteile der Barrierefreiheit:
- Uneingeschränkte Nutzung für alle, durch Optimierung für assistive Technologien (u. a. Screenreader)
- Seiten sind auch mit älteren Browsern gut darstellbar
- Um bis zu auf ein Sechstel reduzierte Ladezeiten durch CSS-Design und optimierten Multimedia-Einsatz
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Wir beraten Sie gern.

