Neues für Onlinehändler
Die Schlichtungsplattform (OS) der EU wird abgeschafft
Was auf den ersten Blick wie die Einschränkung von Verbraucherrechten wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als logische Konsequenz auf die Realität.
Hintergrund:
Seit Anfang 2016 gibt es die europäische Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Onlinehändlern und Verbrauchern (OS-Plattform).
Seit diesem Datum bestand auch für jeden Onlinehändler die Verpflichtung, mit einem funktionierenden Link auf diese Plattform zu verweisen.
Eine Verpflichtung allerdings, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, bestand hingegen nie.
Die Plattform sollte als Anlaufstelle für Verbraucher zu dienen, die bei einer Online-Bestellung Probleme mit dem Händler haben.
In der Praxis zeigte sich allerdings, dass die Plattform nicht angenommen wurde.
Verbraucher nutzten die Möglichkeit einer Streitschlichtung aber außerordentlich selten. Und kam es doch einmal zur Einleitung eines Online-Schlichtungsverfahrens, so verlief dieses nur in den seltensten Fällen positiv für den Antragsteller. Denn Online-Händler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, an einem Online-Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
So ist es denn auch nicht verwunderlich, dass die Zahlen erfolgreicher Schlichtungen recht niedrig sind.
Zitat aus der EU-Verordnung
„Allerdings nutzt nur eine Minderheit der Besucher die OS-Plattform, um eine Beschwerde einzureichen, und nur 2 % dieser Beschwerden erhalten eine positive Antwort von Unternehmern, sodass ihr Antrag an eine auf der OS-Plattform aufgeführte AS-Stelle weitergeleitet werden kann.“
Und weiter: „Insgesamt entspricht dies etwa 200 Fällen pro Jahr in der gesamten Union.“
Das ist dramatisch niedrig!
Und so ist es dann auch logisch, dass die Plattform mangels Effektivität und Kosteneffizienz eingestellt wird.
Stichtag ist der 20.07.2025, danach sind Online-Händler nicht mehr verpflichtet, den Link einzubinden.
Die Deadline für die Einreichung von Beschwerden beginnt schon früher – nach dem 20. März 2025 ist Schluss.