DSGVO – Neue Pflichten für Websitebetreiber ab dem 25. Mai 2018
Der 25. Mai 2018 und damit die neue europaweiter Datenschutzrichtlinie kommen näher, weshalb wir in letzter Zeit häufiger nach der Bedeutung der DSGVO vor allem in Bezug auf Websites gefragt wurden. Leider dürfen wir selbst keine juristische Beratung vornehmen. Das entspricht nicht unserer Ausbildung und fällt nicht in unseren Leistungsbereich. Um unseren Kunden trotzdem Hilfestellung zu Änderungen an der Website zu geben, haben wir uns an den Fachanwalt für Informationstechnologierecht Herrn Gabrys (www.juraport.sh) gewandt und gemeinsam mit ihm einige Informationen zusammengestellt.