Elektronische Dienstleistungen müssen ab 2025 barrierefrei sein
Stichtag ist der Juni 29.06.2025
Seit 2021 müssen bereits öffentliche Stellen barrierefreie Websites anbieten. Grund dafür ist der European Accessibility Act (EAA), der bereits 2019 beschlossen wurde.
Ab Mitte des Jahres 2025 verpflichtet diese Richtlinie nun auch den „Elektronischen Geschäftsverkehr“ dazu, diese Regelung praktisch umzusetzen.
Es besagt, dass Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein müssen. Das betrifft dann nicht nur Onlineshops, sondern auch Dienstleister, die beispielsweise ein Online-Terminbuchung anbieten.
Sollten Sie also eine Website mit entsprechendem Angebot betreiben, muss diese bis Ende Juni für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf. So erreichen Sie z. B. mit dem Plugin unseres Partners DigiAccess, dass Ihre Website schnell und nachhaltig barrierefrei wird. Egal, welches CMS Sie nutzen.
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